Kreuzberger Chronik
Oktober 2001 - Ausgabe 31

Die Geschichte

Das Patentamt (2) - Die Empfänger der Geistesblitze


linie

von Jürgen Jacobi

1pixgif
Im Grunde genommen ist der Mensch eine bedauernswerte Kreatur. Kein anderes Lebewesen hadert mehr mit den Unzulänglichkeiten des Lebens wie er. Mal stößt er sich den Kopf in seiner Behausung, mal zwickt ihn das Bärenfell. An seinem Arbeitsplatz, z.B. einem Steinbruch, stellt er fest, daß er mit seinen Kräften bei Bearbeitung und Transport schnell am Ende ist. Und obwohl all diese Widerwärtigkeiten und Beschränkungen kein besonders gutes Licht auf seinen Schöpfer werfen, hat einer dieser nackten Winzlinge angesichts eines rollenden Steines oder Baumstammes ein exklusives Erlebnis, das poetisch mit Intuition, Geistesblitz, Eingebung oder Erleuchtung umschrieben wird: Vor seinem geistigen Auge rollt eine steinerne oder hölzerne Scheibe, die Urform aller Räder. Technische Innovationen folgen Schlag auf Schlag, vom Achsenlager über Speichen bis hin zum Pneu. Und am (vorläufigen) Ende grübelt ein Team von hochbezahlten Spezialisten darüber, wie das Profil der Formel-1-Bereifung beschaffen sein muß.

Der Erfinder des Rades ist nicht bekannt. Der Erfinder einer am 15. April 1930 im Berliner Patentamt angemeldeten »Kältemaschine« schon. Er hieß Albert Einstein. Aber auch er hatte einige Mühe, den Prozeß des »Erfindens« genauer zu beschreiben. »…Der Intellekt hat wenig zu tun auf der Straße der Entdeckung! Denn das eigentlich Wertvolle ist im Grunde die Intuition. Auf einmal macht dein Bewußtsein einen Sprung, nennen wir es Intuition, die Lösung kommt zu dir, du weißt weder wie noch warum…«.

erfinderschreibtisch
Relikte aus vergangenen Zeiten Foto: Nikolaos Topp

Wie sonst sollte man sich diese kuriosen Erfindungen erklären! Was könnte zu Kaisers Zeiten einen Tüftler dazu bewogen haben, eine Kopfbedeckung mit Windrädchen patentieren zu lassen? Die vielen Ohnmachten während der kaiserlichen Parade oder die mangelnde Gehirndurchblutung unter den preußischen Pickelhauben? Oder wie paßt die von einem gewissen Georg Borries 1897 angemeldete elektrische Weckvorrichtung ins Bild, die nur bei Aussicht auf gutes Wetter weckte? Es kam den Erfindern wohl eine Idee – sie wußten nicht wie und nicht warum. Aber es war eine glänzende Idee!

Verständlicher ist da schon, daß sich ein Mr. Duffie 1904 einen »Galgen mit Vorrichtung zum Schein-Henken« patentieren läßt. Das geniale Gerät zur Vorführung von Scheinhinrichtungen auf Theaterbühnen hat wohl mehr Grauen verursacht als die Dinosaurier Steven Spielbergs, wahrscheinlich standen so manch biederem Theaterbesucher die Haare zu Berge, und der akkurat gezogene Scheitel – möglich geworden durch ein 1902 angemeldetes Patent – viel dem Entsetzen zum Opfer.

Manchmal nehmen diese liebenswerten Spinnereien bizarre oder hysterische Züge an. So etwa dringt die Vorstellungskraft einer gewissen Anne Wilke bis in die letzten Ecken einer Männerwelt vor, das Pissoir, und erblickt womöglich Schauderhaftes. Diesem unhygienischen Zustand am Abgrund, dem Abort, schiebt sie einen genialen Riegel vor: sie entwickelt einen Fingerschutz für männliche Personen, der »die direkte Berührung von Hand und Glied beim Harnlassen vermeidet«. Dafür erhält sie 1926 prompt das Patent.

Das Bedürfnis nach Sicherheit griff schon zwei Jahre später von der kleinbürgerlichen Toilette auf das Wohnzimmer über. Wer wollte, konnte ein patentiertes Fähnlein in den sprichwörtlichen politischen Wind hängen. Ein mitfühlender Mensch namens W. Gerdes hatte am 2. März 1928 eine Fahne mit wahlweise Längs- oder Querstreifen als Patent anerkannt bekommen. Jetzt war es für jeden Opportunisten ein Leichtes, Farbe zu bekennen, zumal die Fahne im Handumdrehen mit den Farbkombinationen Schwarz / Weiß / Rot oder Schwarz / Rot / Gold versehen werden konnte.

Scheitelpatent
Im allgemeinen aber ist das Resultat vieler Erfindungen durchaus geeignet, die Widrigkeiten des Alltags in einen möglichst paradiesischen Zustand zu verwandeln. Dazu bedarf es nicht unbedingt eines »Flugapparates« wie ihn Otto Lilienthal 1893 patentieren ließ, und auch nicht der elektrischen Drahtseilbahn von Siemens u. Halske, es genügt manchmal schon eine kleine Büroklammer, die ab 1900 die Damen in den Kontoren in helles Entzücken versetzt haben muß. Ob diese Damen sich allerdings die um 1907 erfundene Waschmaschine leisten konnten, ist fraglich. Eher bedienten sie ihre Vorgesetzten mit den um 1908 entwickelten Pappbechern. Diese Chefs konnten dann ab 1914 ihre Hosen mit einem Klassiker der Erfindungen öffnen und schließen, dem Reißverschluß.

Trotz dieser Annehmlichkeiten im Alltag hat so mancher Zeitgenosse ab 1938 seine Kriegsahnungen mit dem in diesem Jahr kreierten Kugelschreiber zu Papier gebracht. Diese sollten sich schon ein Jahr später bestätigen. Dabei ist ganz in Vergessenheit geraten, daß just in diesem Jahr der Nylonstrumpf die Damenwelt hätte beglücken können, denn seit diesem Jahr schon lag das Patent dazu in der Gitschiner Straße. Stattdessen setzte der deutsche Erfindungsgeist nun alles daran, Europa in kürzester Zeit in Schutt und Asche zu legen. Ein strahlendes Markenzeichen gnadenlosen Forschungsdranges erhebt sich im August 1945 über Hiroshima und Nagasaki. Ein Patent auf die Atombombe gab es natürlich nie. Die Lizenz zum Töten behalten die Militärs für sich.

Über die Zwiespältigkeit dieser Erfindungen konnte man ab 1955 beim Verzehr der gerade entwickelten und völlig harmlosen Fischstäbchen sinnieren. Hatte man dies lange genug getan, nämlich ein ganzes Jahr lang, dann ist Mann/Frau vielleicht zu dem Entschluß gekommen, mit Hilfe der 1956 marktfähigen Antibabypille kein Kind mehr in diese schnöde Welt zu setzen. Zumindest solange, bis man 1972 mit dem gerade patentierten Taschenrechner feststellte, daß das deutsche Wirtschaftswunder den Nachwuchs wieder finanzierbar gemacht hatte.

All diese Geistesblitze wurden irgendwann einmal von ihren Empfängern zum Patentamt getragen. Viele dieser einst neuen Ideen sind heute Alltag. Andere liegen noch immer in den staubigen Regalen der Gitschiner Straße und warten darauf, entdeckt zu werden.

<br>

Das Patentamt (2):
Die Empfänger der Geistesblitze



linie

von Jürgen Jacobi

1pixgif
Im Grunde genommen ist der Mensch eine bedauernswerte Kreatur. Kein anderes Lebewesen hadert mehr mit den Unzulänglichkeiten des Lebens wie er. Mal stößt er sich den Kopf in seiner Behausung, mal zwickt ihn das Bärenfell. An seinem Arbeitsplatz, z.B. einem Steinbruch, stellt er fest, daß er mit seinen Kräften bei Bearbeitung und Transport schnell am Ende ist. Und obwohl all diese Widerwärtigkeiten und Beschränkungen kein besonders gutes Licht auf seinen Schöpfer werfen, hat einer dieser nackten Winzlinge angesichts eines rollenden Steines oder Baumstammes ein exklusives Erlebnis, das poetisch mit Intuition, Geistesblitz, Eingebung oder Erleuchtung umschrieben wird: Vor seinem geistigen Auge rollt eine steinerne oder hölzerne Scheibe, die Urform aller Räder. Technische Innovationen folgen Schlag auf Schlag, vom Achsenlager über Speichen bis hin zum Pneu. Und am (vorläufigen) Ende grübelt ein Team von hochbezahlten Spezialisten darüber, wie das Profil der Formel-1-Bereifung beschaffen sein muß.

Der Erfinder des Rades ist nicht bekannt. Der Erfinder einer am 15. April 1930 im Berliner Patentamt angemeldeten »Kältemaschine« schon. Er hieß Albert Einstein. Aber auch er hatte einige Mühe, den Prozeß des »Erfindens« genauer zu beschreiben. »…Der Intellekt hat wenig zu tun auf der Straße der Entdeckung! Denn das eigentlich Wertvolle ist im Grunde die Intuition. Auf einmal macht dein Bewußtsein einen Sprung, nennen wir es Intuition, die Lösung kommt zu dir, du weißt weder wie noch warum…«.


Wie sonst sollte man sich diese kuriosen Erfindungen erklären! Was könnte zu Kaisers Zeiten einen Tüftler dazu bewogen haben, eine Kopfbedeckung mit Windrädchen patentieren zu lassen? Die vielen Ohnmachten während der kaiserlichen Parade oder die mangelnde Gehirndurchblutung unter den preußischen Pickelhauben? Oder wie paßt die von einem gewissen Georg Borries 1897 angemeldete elektrische Weckvorrichtung ins Bild, die nur bei Aussicht auf gutes Wetter weckte? Es kam den Erfindern wohl eine Idee – sie wußten nicht wie und nicht warum. Aber es war eine glänzende Idee!

Verständlicher ist da schon, daß sich ein Mr. Duffie 1904 einen »Galgen mit Vorrichtung zum Schein-Henken« patentieren läßt. Das geniale Gerät zur Vorführung von Scheinhinrichtungen auf Theaterbühnen hat wohl mehr Grauen verursacht als die Dinosaurier Steven Spielbergs, wahrscheinlich standen so manch biederem Theaterbesucher die Haare zu Berge, und der akkurat gezogene Scheitel – möglich geworden durch ein 1902 angemeldetes Patent – viel dem Entsetzen zum Opfer.

Manchmal nehmen diese liebenswerten Spinnereien bizarre oder hysterische Züge an. So etwa dringt die Vorstellungskraft einer gewissen Anne Wilke bis in die letzten Ecken einer Männerwelt vor, das Pissoir, und erblickt womöglich Schauderhaftes. Diesem unhygienischen Zustand am Abgrund, dem Abort, schiebt sie einen genialen Riegel vor: sie entwickelt einen Fingerschutz für männliche Personen, der »die direkte Berührung von Hand und Glied beim Harnlassen vermeidet«. Dafür erhält sie 1926 prompt das Patent.

Das Bedürfnis nach Sicherheit griff schon zwei Jahre später von der kleinbürgerlichen Toilette auf das Wohnzimmer über. Wer wollte, konnte ein patentiertes Fähnlein in den sprichwörtlichen politischen Wind hängen. Ein mitfühlender Mensch namens W. Gerdes hatte am 2. März 1928 eine Fahne mit wahlweise Längs- oder Querstreifen als Patent anerkannt bekommen. Jetzt war es für jeden Opportunisten ein Leichtes, Farbe zu bekennen, zumal die Fahne im Handumdrehen mit den Farbkombinationen Schwarz / Weiß / Rot oder Schwarz / Rot / Gold versehen werden konnte.

Im allgemeinen aber ist das Resultat vieler Erfindungen durchaus geeignet, die Widrigkeiten des Alltags in einen möglichst paradiesischen Zustand zu verwandeln. Dazu bedarf es nicht unbedingt eines »Flugapparates« wie ihn Otto Lilienthal 1893 patentieren ließ, und auch nicht der elektrischen Drahtseilbahn von Siemens u. Halske, es genügt manchmal schon eine kleine Büroklammer, die ab 1900 die Damen in den Kontoren in helles Entzücken versetzt haben muß. Ob diese Damen sich allerdings die um 1907 erfundene Waschmaschine leisten konnten, ist fraglich. Eher bedienten sie ihre Vorgesetzten mit den um 1908 entwickelten Pappbechern. Diese Chefs konnten dann ab 1914 ihre Hosen mit einem Klassiker der Erfindungen öffnen und schließen, dem Reißverschluß.

Trotz dieser Annehmlichkeiten im Alltag hat so mancher Zeitgenosse ab 1938 seine Kriegsahnungen mit dem in diesem Jahr kreierten Kugelschreiber zu Papier gebracht. Diese sollten sich schon ein Jahr später bestätigen. Dabei ist ganz in Vergessenheit geraten, daß just in diesem Jahr der Nylonstrumpf die Damenwelt hätte beglücken können, denn seit diesem Jahr schon lag das Patent dazu in der Gitschiner Straße. Stattdessen setzte der deutsche Erfindungsgeist nun alles daran, Europa in kürzester Zeit in Schutt und Asche zu legen. Ein strahlendes Markenzeichen gnadenlosen Forschungsdranges erhebt sich im August 1945 über Hiroshima und Nagasaki. Ein Patent auf die Atombombe gab es natürlich nie. Die Lizenz zum Töten behalten die Militärs für sich.

Über die Zwiespältigkeit dieser Erfindungen konnte man ab 1955 beim Verzehr der gerade entwickelten und völlig harmlosen Fischstäbchen sinnieren. Hatte man dies lange genug getan, nämlich ein ganzes Jahr lang, dann ist Mann/Frau vielleicht zu dem Entschluß gekommen, mit Hilfe der 1956 marktfähigen Antibabypille kein Kind mehr in diese schnöde Welt zu setzen. Zumindest solange, bis man 1972 mit dem gerade patentierten Taschenrechner feststellte, daß das deutsche Wirtschaftswunder den Nachwuchs wieder finanzierbar gemacht hatte.

All diese Geistesblitze wurden irgendwann einmal von ihren Empfängern zum Patentamt getragen. Viele dieser einst neuen Ideen sind heute Alltag. Andere liegen noch immer in den staubigen Regalen der Gitschiner Straße und warten darauf, entdeckt zu werden.


zurück zum Inhalt
© Außenseiter-Verlag 2024, Berlin-Kreuzberg