Kreuzberger Chronik
März 2011 - Ausgabe 125

Herr D.

Der Herr D. und das Gericht


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von Hans W. Korfmann

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Der Herr D. und das Gericht
oder
Warum man Polizei und Gericht nicht trauen darf
Der Herr D. kam an eine Ampel, ein Taxi stand schräg auf der Fahrbahn, vor der Kühlerhaube ein Fahrradfahrer. Das Taxi setzte ein paar Meter zurück und wollte den Radfahrer seitlich umfahren, doch der sprang vor, blockierte abermals die Fahrbahn und rief: »Sie zeigen mir jetzt Ihre Papiere!« Der Taxifahrer versuchte, den Radfahrer auf der anderen Seite zu überholen. Der sprang wieder zurück. Als der Radfahrer den Herrn D. sah, rief er: »Sie können es bezeugen!« - »Ich habe nichts gesehen«, sagte der Herr D. »Ich kann nur bezeugen, dass Sie in Streit geraten sind, und dass der Taxifahrer sich weigert, Ihnen seine Personalien mitzuteilen.« Da aber der Herr D. stets auf der Seite der Schwächeren und damit der Radfaher stand, überreichte er seine Telefonnummer. Ein Fehler.

Einige Wochen später klingelte das Telefon. Die Polizei. Ob er Aussagen zu dem Vorfall machen könne. »Zum eigentlichen Vorfall kann ich gar nichts sagen«, sagte der Herr D. »Und ich habe auch keine Lust, aufs Gericht zu rennen, nur um zu erzählen, dass ich nichts gesehen habe.« »Keine Sorge«, sagte die freundliche Polizistin, »Sie formulieren schriftlich einige Zeilen zum Vorfall, und das wars.«

Zwei Wochen später erhielt er die Ladung als Zeuge vor Gericht. Verärgert rief er die Richterin an und erklärte, dass er den eigentlichen Vorfall gar nicht beobachtet habe. »Außerdem hat die Polizei mir versichert, dass ich keine weiteren Unannehmlichkeiten haben würde. «Die Richterin erklärte ihm, dass er zu einer Aussage verpflichtet sei. Er versuchte zu verhandeln, doch das Gesetz war stärker. Er fügte sich und trug den Termin in seinem Kalender ein. Allerdings in der falschen Woche.

Als er den Irrtum bemerkte, rief er beim Gericht an. Die Dame am Telefon war freundlich und sagte, dass so etwas schließlich jedem einmal passieren könne. Er müsse das nur kurz schriftlich formulieren, dann sei die Sache erledigt. Zwei Tage später erhielt er ein Schreiben der Richterin. Frau Schulz hatte ihn zu einem Ordnungsgeld von 100 Euro oder wahlweise zwei Tagen Gefängnis, sowie zur Bezahlung eventuell verursachter Gerichtskosten verurteilt.

Das könne nicht sein, schrieb der Herr D., dass man seine Hilfsbereitschaft und sein Pflichtbewusstsein mit einer Geldstrafe und Gefängnis belohne, und dass sich weder Polizei noch Gericht an ihre mündlichen Versprechungen hielten. Am Ende bat er die Richterin, »die Angelegenheit unter diesem Aspekt noch einmal zu bedenken«.

Frau Schulz bedachte. Aber sie kam zu dem Schluss, dass »eine Falscheintragung des Termins im Kalender (...) absolut nicht plausibel« sei, und hielt an ihrem Beschluss fest.•


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